Willkommen im Bereich „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Hier informieren wir Sie über die Geschäftsbedingungen und Regeln der Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch, damit Sie sich über die Geschäftsbedingungen im Klaren sind, die für die Zusammenarbeit mit uns gelten.

1.Allgemeine Geschäftsbedingungen der Company Raising, s.r.o.

Version: 2023/01

Einführende Bestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) regeln gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in der geänderten Fassung (nachfolgend auch als „Bürgerliches Gesetzbuch“ bezeichnet), die gegenseitigen Rechte, Pflichten und Beziehungen der Vertragsparteien aufgrund eines Kaufvertrags oder in Verbindung damit. Auf der einen Seite steht das Unternehmen Raising, s.r.o., mit Sitz in Zámecký okruh 2966/21, Předměstí (Opava), 746 01 Opava, Firmen-ID: 171 66 802, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ostrava und handelnd als Verkäufer (nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet), und auf der anderen Seite steht der Käufer (nachfolgend als „Käufer“ bezeichnet). Der Käufer und der Verkäufer werden gemeinsam als „Vertragsparteien“ oder „Parteien“ bezeichnet oder einzeln als „Vertragspartei“ oder „Partei“.
  • Durch das Aufgeben einer Bestellung als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags oder durch den Abschluss eines Rahmenkaufvertrags bestätigt der Käufer, dass er diese AGB in der zum Zeitpunkt des Versendens der Bestellung oder des Abschlusses des Rahmenkaufvertrags gültigen und wirksamen Fassung gelesen hat und ausdrücklich zustimmt.
  • Der Käufer erklärt sich auch damit einverstanden, dass seine gegenseitige Beziehung zum Verkäufer durch diese AGB geregelt wird. Abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in einem Kaufvertrag haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser AGB. Die Bestimmungen dieser AGB haben Vorrang vor den zwingenden Bestimmungen der allgemein verbindlichen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Abschluss des Kaufvertrags

  • Ein Kaufvertrag kommt erst mit dem Zeitpunkt des schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer zustande, auch wenn dem Angebot des Verkäufers die Bestellung des Käufers vorausgegangen ist. Im Sinne dieser AGB gilt auch eine E-Mail als schriftliche Form.
  • Der Käufer ist verpflichtet, genaue und wahre Informationen bei der Bestellung anzugeben. Die vom Käufer bei der Bestellung angegebenen Informationen gelten als richtig, solange der Verkäufer nichts anderes nachweist. Je nach Art der Bestellung (Menge der Waren, Kaufpreisbetrag, erwartete Versandkosten) ist der Verkäufer immer berechtigt, eine zusätzliche Auftragsbestätigung vom Käufer zu verlangen.
  • Die Angebote des Verkäufers in jeder Form bleiben vier Wochen gültig, aber ein Kaufvertrag bedarf immer der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.

Kaufpreis

  • Im Sinne dieser AGB bezieht sich der Kaufpreis auf den Geldbetrag, den der Käufer dem Verkäufer für die Lieferung der Waren und den Eigentumsübergang an den Käufer schuldet. Der Kaufpreis wird wie folgt festgelegt:
  • Einseitig vom Verkäufer für einzelne Arten von Waren, wie im Preisverzeichnis des Verkäufers angegeben.
  • Durch gegenseitige Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, wie im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung angegeben.
  • Sofern nicht anders angegeben, wird der im Preisverzeichnis des Verkäufers oder im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis als Preis ohne Mehrwertsteuer festgelegt. Der Verkäufer fügt dem Kaufpreis die Mehrwertsteuer gemäß dem am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags geltenden gesetzlichen Satz hinzu. Der Kaufpreis enthält keine Transportkosten, Verpackung, Zoll oder andere mit dem Export verbundene Kosten, sofern nicht anders vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten. Das Produktsortiment wird kontinuierlich aktualisiert, zusammen mit dem dazugehörigen Preisverzeichnis, das die aktuellen Kaufpreise der Waren anzeigt.

Zahlungsbedingungen

  • Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis für die Waren gemäß dem Kaufvertrag, dem Preisverzeichnis des Verkäufers oder der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu zahlen. Eine Rechnung (Steuerdokument), die den Kaufpreis enthält, wird dem Käufer elektronisch im PDF-Format zugesandt. Auf Anfrage kann die Rechnung auch in Papierform an die gemeldete Geschäftsadresse, den Geschäftssitz oder den Wohnsitz des Käufers oder an eine ausdrücklich vom Käufer angegebene Adresse für die Zustellung gesendet werden. Das Versäumnis, die Rechnung (Steuerdokument) zu erhalten, muss dem Verkäufer vom Käufer umgehend gemeldet werden. Wenn Waren persönlich an den Geschäftsräumen des Verkäufers abgeholt werden, wird dem Käufer die Rechnung (Steuerdokument) beim Abholen der Waren an den Geschäftsräumen des Verkäufers übergeben.
  • Der Kaufpreis für die Waren ist fällig:
    • Am Tag der persönlichen Abholung der Waren an den Geschäftsräumen des Verkäufers.
    • Am Tag des Empfangs der Waren durch den Spediteur im Falle des Warentransports.
    • Wenn vom Käufer gewählt oder vom Verkäufer gemäß Artikel 4.6 dieser AGB angegeben, durch eine Vorauszahlung auf das Bankkonto des Verkäufers (d.h. eine Anzahlung auf den Kaufpreis).
  • Der Käufer ist berechtigt, den Kaufpreis in bar an den Geschäftsräumen des Verkäufers oder per Banküberweisung auf das auf der Rechnung (Steuerdokument) angegebene Konto des Verkäufers zu zahlen. Die Zahlung des Kaufpreises oder einer Anzahlung gilt als erfolgt, sobald der Kaufpreis auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Das Eigentum an den Waren geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Käufer über, und bis dahin bleiben die Waren im ausschließlichen Eigentum des Verkäufers. Das Risiko von Schäden an den Waren geht wie in Artikel 5.3 dieser AGB beschrieben auf den Käufer über.
  • Insbesondere bei einem höheren Bestellwert, bei einem Käufer, mit dem der Verkäufer zuvor nicht gehandelt hat und mit dem kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, oder bei einem Käufer, dessen Anspruch nicht in ausreichendem Umfang versichert werden kann, kann der Verkäufer vor der Lieferung der Waren an den Käufer oder vor dem Erhalt der Waren durch den Käufer eine Vorauszahlung des Kaufpreises verlangen.

Lieferbedingungen

  • Die Waren werden dem Käufer wie folgt geliefert:
    • Persönliche Abholung durch den Käufer an den Geschäftsräumen des Verkäufers.
    • Lieferung der Waren an den Käufer durch einen Spediteur in einer vertraglichen Beziehung zum Verkäufer, sowohl innerhalb der Tschechischen Republik als auch in anderen Ländern.
  • Lieferung der Waren an den Käufer durch einen Spediteur aufgrund einer Vereinbarung mit dem Käufer. Der Käufer muss den Verkäufer mindestens zwei Werktage im Voraus über das Datum und die Uhrzeit der Abholung der Waren benachrichtigen, wobei der Spediteur und der autorisierte Empfänger der Waren angegeben werden. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, die Beladung der Waren zu verweigern. Der Käufer trägt alle Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung.
  • Die Waren gelten als an den Käufer geliefert, sobald die Waren dem ersten Spediteur zur Beförderung übergeben werden. Das Risiko von Schäden an den Waren geht bei persönlicher Abholung an den Geschäftsräumen des Verkäufers, zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder den bevollmächtigten Empfänger des Käufers, der eine Vollmacht oder eine andere Befugnis zur Abholung vorlegen muss, auf den Käufer über. Offensichtliche Unterschiede oder Mängel der Waren, wie Typ oder Menge im Vergleich zur Angabe im Lieferschein, äußere Schäden oder Beschriftungen, sollten auf dem Lieferschein zusammen mit dem Namen des Käufers, dem Datum und der Unterschrift des Käufers vermerkt werden. Der Käufer sollte sicherstellen, dass der Spediteur diese Vermerke anerkennt. Andernfalls kann dies zukünftige Mängelansprüche (Reklamationen) in Bezug auf die Menge, die Verpackung oder den Zustand der Waren beeinträchtigen. Der Käufer erkennt an, dass es aufgrund der Art der Waren möglicherweise nicht möglich ist, die exakte Menge der bestellten Waren zu liefern, und die bestellten Mengen können mit einer Toleranz von bis zu 5 % von der im entsprechenden Kaufvertrag angegebenen Menge geliefert werden. Werden die Waren innerhalb dieser Toleranz geliefert, hat der Käufer kein Recht auf die Anforderung zusätzlicher Mengen, und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, überschüssige Waren zurückzunehmen. Der Verkäufer hat kein Recht auf die Rückgabe einer überschüssigen Menge, es sei denn, die Toleranz wird überschritten.
  • Die Längentoleranz der Menge der gelieferten Waren für jede einzelne Rolle im Vergleich zur bestätigten Menge beträgt +/- 5 %. Der Käufer ist verpflichtet, die Erfüllung des Vertrags in Teilen zu akzeptieren, ohne Anspruch auf Entschädigung vom Verkäufer zu erheben. Im Falle, dass der Käufer die Waren wegen offensichtlicher Mängel ablehnt, wird dieser Umstand im Lieferschein vermerkt, der dann dem Spediteur zusammen mit der fehlerhaften oder unvollständigen Lieferung zurückgegeben wird.
  • In Fällen, in denen aufgrund eines Verschuldens des Käufers die wiederholte Lieferung der Waren oder die Lieferung in einer anderen als der ursprünglich angegebenen Art erforderlich ist, haftet der Käufer für die mit dieser wiederholten Lieferung oder alternativen Liefermethode verbundenen Kosten.

Mangel der Vertragsparteien, Strafen

  • Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers des Kaufpreises hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer die Zahlung von vertraglichen Verzugszinsen in Höhe von 0,15 % des Kaufpreises für jeden Tag des Verzugs bis zur Zahlung des Kaufpreises zu verlangen.

Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Wenn eine Vertragspartei des Kaufvertrags grundlegend gegen den Kaufvertrag verstößt oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderhandelt, kann die andere Vertragspartei ohne unnötigen Aufschub vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein wesentlicher Verstoß gilt als Verletzung der Verpflichtung, von der die Partei, die gegen den Kaufvertrag verstößt, entweder wusste oder hätte wissen müssen, als sie den Kaufvertrag abschloss, und ohne den Verstoß die andere Partei nicht in den Kaufvertrag eingetreten wäre. In anderen Fällen wird angenommen, dass der Verstoß nicht wesentlich ist. Zur Beseitigung von Zweifeln wird festgelegt, dass ein wesentlicher Verstoß gegen den Kaufvertrag Folgendes umfasst:
  • Verzögerung des Käufers bei der Begleichung des Kaufpreises um mehr als 10 Tage ab dem Fälligkeitsdatum des Kaufpreises.
  • Eine Situation, in der der Verkäufer die Waren um mehr als 10 Tage verzögert liefert und die Waren auch nach einer schriftlichen Aufforderung des Käufers innerhalb einer zusätzlichen, mindestens fünfzehntägigen Frist nicht geliefert werden.
  • Sobald die Partei, die zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt ist, der anderen Partei ausschließlich schriftlich mitteilt, dass sie vom Kaufvertrag zurücktritt, oder dass sie beim Kaufvertrag bleibt, kann sie ihre Wahl nicht ändern.
  • Der Rücktritt vom Kaufvertrag hebt die Verpflichtung von Anfang an auf, und die Rechte und Pflichten der Parteien hören in dem Maße auf zu bestehen, wie sie sich auswirken.
  • Das Recht, Schäden an den Waren geltend zu machen, wird einseitig vom Verkäufer gegen den Anspruch des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreises aufgerechnet.

 Haftung für Mängel

  • Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf die Haftung des Verkäufers für Mängel an den Waren richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist.
  • Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer dafür, dass die Waren bei Erhalt frei von Mängeln sind. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür, dass:
  • die Waren die Merkmale aufweisen, auf die sich die Parteien geeinigt haben, und bei Fehlen einer Vereinbarung die Merkmale aufweisen, die der Verkäufer oder der Hersteller in der technischen Dokumentation beschrieben hat.
  • die Waren der im Vertragsmuster oder -vorlage vereinbarten Qualität oder Leistung entsprechen, wenn die Qualität oder Leistung gemäß dem Vertragsmuster oder -vorlage bestimmt wurde.
  • Der Käufer hat keine Rechte auf mangelhafte Leistung für Waren, die aufgrund eines Mangels zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, für Abnutzung der Waren, die durch ihre normale Verwendung verursacht wurde, für einen Mangel, der dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entspricht, den die Waren bei der Übernahme durch den Käufer hatten, oder wenn er sich aus der Art der Waren ergibt. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte auf mangelhafte Leistung geltend zu machen, wenn er bei offensichtlichen Mängeln der Waren bei Erhalt nicht widersprochen hat oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren (insbesondere zu verarbeiten und zu lagern) entsprechend der vom Verkäufer bereitgestellten technischen Dokumentation zu behandeln; der Verkäufer haftet nicht für Mängel an den Waren, die durch eine eindeutig unangemessene Handhabung und/oder Verletzung der technischen Dokumentation oder allgemeiner Standards verursacht wurden.
  • Der Käufer ist verpflichtet, einen Mangel dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, nachdem er die Gelegenheit hatte, die Waren zu überprüfen und den Mangel zu entdecken. Ein Mangel kann spätestens 3 Monate nach dem Datum des Warenempfangs gemeldet werden.
  • Der Verkäufer entscheidet über die Beschwerde des Käufers ohne unnötige Verzögerung, spätestens innerhalb von dreißig Arbeitstagen nach der Lieferung der mangelhaften Waren an den Verkäufer oder ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer den Käufer darüber informiert, dass die Lieferung mangelhafter Waren nicht erforderlich ist. Die für die fachliche Beurteilung des Mangels erforderliche Zeit ist in dieser Frist nicht enthalten. Wenn der Verkäufer für einen Mangel haftet, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Waren innerhalb der nächsten sechzig Arbeitstage beheben, dem Käufer neue Ersatzwaren liefern oder dem Käufer einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis gewähren. Wenn der Verkäufer den Mangel innerhalb dieses Zeitraums nicht durch eine der genannten Optionen behebt, hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag im Umfang des mangelhaften Teils der Lieferung zurückzutreten.
  • Die zurückgegebenen Waren müssen ordnungsgemäß verpackt sein, dürfen nicht schmutzig werden oder die Originalverpackung beschädigen. Die Waren dürfen nicht übertragen werden, es sei denn, sie gelten als abgewertet. Die Kosten für die Rücksendung der Waren trägt der Käufer.
  • Der Käufer ist verpflichtet, die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck zu prüfen; der Verkäufer haftet nicht für die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, nicht einmal für einen üblichen Zweck. Wenn der Käufer bei der Inspektion der Waren Mängel feststellt, ist er nicht berechtigt, die Annahme der gesamten Lieferung zu verweigern, sondern nur des spezifischen mangelhaften Teils.

Andere vertragliche Vereinbarungen

  • Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen den Verkäufer abzutreten (einschließlich der Sicherung der Abtretung des Anspruchs oder des Rechts) oder den Kaufvertrag oder einen Teil davon abzutreten, oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist der Käufer nicht berechtigt, seine Ansprüche mit den Ansprüchen des Verkäufers aufzurechnen.
  • Alle dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bereitgestellten Unterlagen (insbesondere technische Datenblätter, Zeichnungen, Berechnungen, etc.) sind kein Bestandteil des Kaufvertrags; sie werden nur zur Information des Käufers bereitgestellt, und der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben.
  • Der Käufer ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bekannten oder ihm bekannten oder ihm bekannten rechtlichen Umstände offen zu legen und die für den Vertragsabschluss relevant sind. Neben den Zusicherungen, die die Vertragsparteien im Vertrag gemacht haben, haben keine der Vertragsparteien weitere Rechte und Pflichten in Bezug auf Fakten, die erst bei Verhandlung des Vertrags ans Licht kommen und über die die andere Partei keine Informationen bereitgestellt hat. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen eine Partei die andere Partei absichtlich über den Vertragsgegenstand getäuscht hat.
  • Die Vertragsparteien wünschen, dass über die ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus keine weiteren Rechte und Pflichten aus der bisherigen oder zukünftigen Praxis zwischen den Vertragsparteien oder den allgemein beobachteten oder branchenüblichen Gepflogenheiten abgeleitet werden, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich vereinbart. Zusätzlich zu den oben genannten bestätigen die Vertragsparteien, dass ihnen keine Handelsbräuche oder Praktiken bekannt sind, die zwischen ihnen etabliert sind.
  • Wenn eine Partei eine Nichterfüllung, einen Verstoß, eine Verzögerung oder eine Nichterfüllung einer aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtung übersieht oder nicht zur Kenntnis nimmt, stellt dies keine Aufgabe des Rechts dar, diese Verpflichtung zu erfüllen, und kein Verzicht ist wirksam, es sei denn, er wird für jeden einzelnen Fall schriftlich ausgedrückt.
  • Gemäß § 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt, dass jede juristische Person über die durchschnittliche Intelligenz eines durchschnittlichen Menschen verfügt und die Fähigkeit hat, sie mit gewöhnlicher Sorgfalt und Umsicht zu verwenden, und dass von jedem vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er dies in einer rechtlichen Beziehung tut. Die Vertragsparteien haben den Inhalt des Vertrags, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geprüft und finden ihn nicht widersprüchlich. Der Vertrag wurde nach sorgfältiger Prüfung aller Umstände und gegenseitiger Erläuterung seines Inhalts in freiem Willen abgeschlossen.
  • Durch die Auftragserteilung erklärt der Käufer im Sinne von § 1753 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dass alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftig sind und vernünftigerweise erwartet werden konnten.
  • Der Verkäufer haftet nicht für den entgangenen Gewinn des Käufers aufgrund eines Verstoßes gegen den Kaufvertrag oder eines Mangels an den Waren. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung der Waren für einen ungeeigneten Zweck verursacht wurden. Alle Schadensersatzansprüche des Käufers sind auf den Preis der Waren begrenzt, für die der Käufer eine Entschädigung sucht. Der Käufer ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von Schäden aufgrund der Verwendung der Waren zu minimieren; wenn der Käufer Mängel an den Waren feststellt, ist er verpflichtet, die Verwendung der aufgrund des entsprechenden Kaufvertrags gelieferten Waren in seinen Produktionsprozessen unverzüglich einzustellen.
  • Bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer über die beabsichtigte Verwendung der Waren zu informieren, insbesondere wenn die endgültige Verwendung der Waren für militärische oder ähnliche Zwecke bestimmt ist. Durch den Abschluss des Kaufvertrags bestätigt der Käufer, dass die Waren nicht dazu bestimmt sind, (auch nach der Verarbeitung) für militärische oder ähnliche Zwecke verwendet zu werden, es sei denn, der Verkäufer wurde zuvor über diesen Umstand informiert.
  • Der Käufer ist sich bewusst, dass er durch den Kauf von Waren aus dem Sortiment des Verkäufers keine Rechte zur Verwendung der Marken, Handelsnamen, Unternehmenslogos oder Patente des Verkäufers oder anderer Personen erwirbt, es sei denn, dies ist in einem speziellen Vertrag ausdrücklich vereinbart.

Wahl des Rechts und Gerichtsstand

  • Alle Verträge, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen werden, unterliegen der Rechtsordnung der Tschechischen Republik, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
  • Die Parteien haben vereinbart, dass die ordentlichen Gerichte in der Tschechischen Republik zuständig sind, um Streitigkeiten zu lösen. Das Gericht erster Instanz ist das Gericht im Bezirk, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat.

Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder von einer zuständigen Behörde in der Zukunft als solche festgestellt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags gültig und wirksam, vorausgesetzt, die Natur einer solchen Bestimmung oder ihr Inhalt oder die Umstände, unter denen sie abgeschlossen wurde, deuten nicht darauf hin, dass sie nicht vom übrigen Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags getrennt werden kann. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am besten entspricht, und zwar für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vertrag als Ganzes.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Kaufverträge enthalten eine umfassende Vereinbarung über den Vertragsgegenstand und alle Angelegenheiten, über die die Parteien im Vertrag sprechen wollten und die sie für die Gültigkeit des Vertrags als wichtig erachten. Äußerungen der Parteien, die im Verlauf der Vertragsverhandlungen gemacht wurden, oder Äußerungen, die nach Vertragsabschluss gemacht werden, dürfen nicht im Widerspruch zu den ausdrücklichen Bestimmungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgelegt werden und schaffen keine Verpflichtungen für eine der Vertragsparteien.

Gültigkeit und Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2023 gültig und wirksam, bis eine aktualisierte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen veröffentlicht wird.
  • Die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht auf der Website des Verkäufers unter www.raising.cz zur Verfügung.
  • Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten uns an die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und achten darauf, dass Ihre Daten vertraulich behandelt und gemäß dem Gesetz verwaltet werden. Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich für die Zwecke, für die Sie sie uns zur Verfügung gestellt haben, wie Geschäftstransaktionen, Kommunikation und Dienstleistungen. Wir geben Ihre persönlichen Daten nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung unserer geschäftlichen Verpflichtungen erforderlich. Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren persönlichen Daten, auf Korrektur, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung. Weitere Informationen finden Sie in unserer „Datenschutzerklärung“ auf unserer Website.

2. Schutz personenbezogener Daten und Datenverarbeitung:

  • Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten uns an die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten und achten mit größter Sorgfalt darauf, dass Ihre Daten vertraulich bleiben und gesetzeskonform verwaltet werden.
  • Wir nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die Sie sie uns zur Verfügung gestellt haben, beispielsweise zur Geschäftsabwicklung, Kommunikation und Erbringung von Dienstleistungen.
  • Wir geben Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung unserer Geschäftspflichten erforderlich.
  • Sie haben das Recht, auf Ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen, die Verarbeitung einzuschränken oder sie zu löschen. Weitere Informationen finden Sie in unserer „Datenschutzerklärung“ auf unserer Website.

Es ist wichtig, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen und verstehen. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen sind für uns von zentraler Bedeutung.

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